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PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schafft die Europäische Union einen neuen Rahmen für nachhaltigere Verpackungen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und den effizienten Einsatz von Ressourcen entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu unterstützen. Die Verordnung betrifft Unternehmen stellt neue Anforderungen an Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit.

Im Folgenden finden Sie die Konformitätserklärung der Hoshizaki Europe B.V., die Sie HIER auch als vollständiges PDF-Dokument herunterladen können.

 

 

Amsterdam, 12. August 2026

 

ALLGEMEINE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG GEMÄSS DER VERORDNUNG (EU) 2025/40 – PPWR

HOSHIZAKI EUROPE B.V. mit Sitz in Burgemeester Stramanweg 101, 1101 AA Amsterdam, Niederlande, Handelskammer (KvK) Nr. 33238845, vertreten durch Keisuke Yamanaka in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer,

ERKLÄRT HIERMIT

unter ihrer alleinigen Verantwortung und auf der Grundlage der Informationen, Erklärungen, technischen Datenblätter und Unterlagen, die von ihren Lieferanten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien eingeholt wurden, sowie der durchgeführten internen Prüfungen und Bewertungen, dass die von HOSHIZAKI EUROPE B.V. verwendeten und/oder auf den von HOSHIZAKI EUROPE B.V. in Verkehr gebracht wurden, den geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („PPWR“) entsprechen, unter Berücksichtigung der Art, der Eigenschaften, des Verwendungszwecks und des Zeitpunkts des Inverkehrbringens jedes einzelnen Verpackungsartikels.

Die Konformitätsbewertung wurde unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geltenden Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 sowie der technischen Anforderungen an die technische Dokumentation gemäß Anhang VII dieser Verordnung durchgeführt, sofern diese anwendbar sind.

Die technischen Unterlagen, einschließlich der von Lieferanten erhaltenen Informationen und Dokumente, der durchgeführten Bewertungen und aller sonstigen Nachweise, die für den Nachweis der Konformität relevant sind, werden von HOSHIZAKI EUROPE B.V. erstellt und aufbewahrt.

Auf begründeten Antrag der zuständigen nationalen Behörden stellt HOSHIZAKI EUROPE B.V. die EU-Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen sowie alle sonstigen Informationen, die zum Nachweis der Konformität der Verpackung erforderlich sind, in elektronischer Form und, falls verlangt, in Papierform innerhalb der durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Fristen zur Verfügung.

Die Unterlagen werden gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Fristen aufbewahrt.

Diese Erklärung bleibt gültig, sofern keine wesentlichen Änderungen an der Zusammensetzung, der Konstruktion, des Herstellungsverfahrens, des Verwendungszwecks oder der Lieferanten der Verpackung vorgenommen werden, die die erklärte Konformität beeinträchtigen könnten. Sollten solche Änderungen eintreten, wird HOSHIZAKI EUROPE B.V. die entsprechenden Unterlagen überprüfen und, falls erforderlich, die Konformitätsbewertung sowie diese Erklärung aktualisieren.

Mit freundlichen Grüßen

HOSHIZAKI EUROPE B.V.

 

 

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